2.4.2 Standortbereiche für kulturelles Erbe (BK)

Ziele

(126) In den in Teil B dargestellten Standortbereichen für kulturelles Erbe (BK) sind die relevanten Einrichtungen bzw. Gebäude zu erhalten, für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und nach Möglichkeit auszubauen. Sie sind bei räumlichen Planungen und Maßnahmen zu beachten; insbesondere sind sie in Bauleitplänen in der Fläche zu konkretisieren und festzulegen.

(127) Die Standortbereiche für kulturelles Erbe sind in den Städte- und Kulturtourismus mit einzubeziehen.

An folgenden Standorten befinden sich Anlagen des kulturellen Erbes:

Perl - Nennig Römische Ausgrabungen
Perl - Borg Römische Ausgrabungen
Mettlach Historische Industrie- und Verwaltungsgebäude, Schlösser sowie umgebende Parks
Beckingen - Düppenweiler Kupferbergwerk
Nonnweiler - Otzenhausen Keltischer Ringwall - Hunnenring
Nohfelden Burgruine Nohfelden
Tholey Abtei
Tholey/Oberthal/Marpingen Grabungsschutzgebiet "Varus-Wald"
St. Wendel Innenstadt (Wendalinuskirche)
Ottweiler Historischer Stadtkern
Neunkirchen Historische Industriegebäude
St. Ingbert Historische Industriegebäude (Alte Schmelz, Bierbrauerei)
Homburg Ruinen Hohenburg mit Schlossberghöhlen
Homburg Landschaftspark - Schloss Karlsberg
Homburg Schwarzenacker Römerpark
Blieskastel Historischer Stadtkern (Barock)
Kirkel-Neuhäusel Burgruine Kirkel
Gersheim-Reinheim(-Bliesbruck,F.) Europäischer Kulturpark (grenzüberschreitend)
Mandelbachtal - Bliesmengen-Bolchen Historischer Weiler Gräfinthal
Saarbrücken - St. Arnual Ortskern mit Stiftskirche
Saarbrücken Alt Saarbrücken Innenstadt (Schloss/Ludwigsplatz)
Saarbrücken Ludwigspark
Saarbrücken - Halberg Mithrasheiligtum
Völklingen Weltkulturerbe Völklinger Hütte
Saarlouis Innenstadt Historische Festungsanlagen
Wallerfangen - St. Barbara Römischer Emilianusstollen
Wallerfangen - Ihn Gallorömisches Quellheiligtum
Rehlingen-Siersburg Burgruine Siersburg

 

Begründung / Erläuterungen

(128) Um das Bewusstsein der Bevölkerung bezüglich der im Saarland vorhandenen Kulturdenkmäler zu stärken, ist es erforderlich, die vorhandenen Denkmäler bzw. Sehenswürdigkeiten mit his-torischem Bezug in Wert zu setzen und entsprechend zu sichern. Aus diesem Grunde sind die nachfolgend aufgeführten überörtlich bedeutsamen Standortbereiche in den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt", aufgenommen worden. In vielen Fällen werden die Standortbereiche für kulturelles Erbe auch von Touristen aufgesucht, so dass durchaus eine zusätzliche Festlegung als Standortbereich für Tourismus erfolgen kann.

(129) Die Standortbereiche für kulturelles Erbe sind Zeugnisse der Vergangenheit, die in den Städte- und Kulturtourismus mit einbezogen werden sollen. Die Standorte sollen, soweit sie in dem zu entwickelnden Regionalpark liegen, sinnvoll vernetzt werden.