2.3 Verkehrsverbindungen

Ziele

(87) Die Primär-, Sekundär- und Tertiärverbindungen der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße sind nach Maßgabe von Teil B zu einem geschlossenen Netz zu entwickeln. Die Verbindungen sollen den jeweiligen Ausbaustandards entsprechen. Nutzungen, die die notwendigen Bau- und Ausbaumaßnahmen von Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenverbindungen sowie von Luftverkehrseinrichtungen verhindern oder erschweren könnten, sind zu vermeiden. Begründung / Erläuterungen

(88) Im Rahmen der Globalisierung und Erweiterung der Europäischen Union ist es wichtiger denn je, dass das Saarland gute verkehrliche Anbindungen zu den Wirtschaftsräumen innerhalb der EU erhält, damit der wirtschaftliche Austausch mit Gütern und Dienstleistungen gewährleistet ist. Von daher ist es von ganz erheblicher Bedeutung, dass noch bestehende Engpässe im Verkehrsnetz behoben werden. Dies trifft sowohl auf das Straßen-, Schienen- als auch auf das Wasserstraßennetz zu. Verbesserungen müssen aber auch im Luftverkehrsnetz erreicht werden, insbesondere was den Linienverkehr angeht, damit die notwendigen wirtschaftlichen Kontakte erhalten und gepflegt sowie neue Kontakte geknüpft werden können. Für den regionalen Leistungsaustausch ist daher das Primärnetz über Straße und Schiene von herausragender Bedeutung. Es stellt im Wesentlichen die Verkehrsverbindungen zu den benachbarten Oberzentren und den Verdichtungsräumen sowie zum benachbarten Rheinland-Pfalz und den Nachbarländern der Großregion SaarLorLux, wie z.B. Frankreich, Luxemburg und Belgien her. Das Sekundärnetz und das Tertiärnetz haben dagegen die Aufgabe, innerregionale und überörtliche Verbindungen zwischen den Zentralen Orten der mittleren und unteren Stufe herzustellen, damit der innerregionale Austausch mit Gütern und Dienstleistungen gewährleistet ist.

(89) Netzbildende Verkehrswege sind Straßen, Schienenwege und Wasserstraßen; im größeren europäischen Zusammenhang bilden auch die Binnenschifffahrtswege ein Netz. Die raumordneri-sche Aufgabe von Straßen und Schienenwegen besteht darin, Verbindungen zwischen zentralen Punkten herzustellen und damit zugleich die regionale Erschließung des überbrückten Raumes zu gewährleisten (Erfüllung des Verbindungs- und Erschließungsbedarfs). Zentrale Verkehrspunkte sind die Ober-, Mittel- und Unterzentren im Saarland und außerhalb des Saarlandes, ferner die U-niversität des Saarlandes (Standort Saarbrücken), der Hauptbahnhof Saarbrücken und der internationale Verkehrsflughafen Saarbrücken.

(90) Zielsetzung saarländischer Raumentwicklungspolitik ist es, die innersaarländischen Verkehrsinfrastrukturen so weit zu verbessern, dass eine Attraktivitätssteigerung eintritt, die das Saarland im Verbund mit den anderen Teilen des "Saar-Lor-Lux-Raumes" zu einem besonderen Entwicklungsraum auf neuen europäischen Entwicklungskorridoren macht. Für die Verkehrsträger Straße, Schiene (einschließlich SaarBahn) und Wasserstraße ist die Bildung von Netzen zur Gewährleistung von Leistungsaustausch und Mobilität auf überregionalen, regionalen und sonstigen überörtlichen Verbindungen erforderlich. Diese Verbindungen sind für die räumliche Entwicklung des Landes von herausragender Bedeutung. Sie sind auf die vorhandene Siedlungsstruktur ausgerichtet.

(91) Bei den Verkehrsträgern Straße und Schiene umfasst das Primärnetz Verkehrswege mit überregionalen Verbindungsaufgaben, das Sekundärnetz Verkehrswege mit innerregionalen Verbindungsaufgaben, das Tertiärnetz Verkehrswege mit ergänzenden überörtlichen Verbindungsaufgaben. Das Primärnetz stellt Verbindungen zwischen Oberzentren und Verdichtungsräumen her, das Sekundärnetz verknüpft Mittel- und Oberzentren sowie Mittelzentren untereinander, das Tertiärnetz fügt Verbindungen zu Unterzentren hinzu.

(92) Zur Überwindung der Nachteile aus der Randlage des Saarlandes im Bundesgebiet tragen in erheblichem Maße auch die Wasserstraßen und die Luftverkehrsverbindungen bei. Die Wasserstraßen sind analog zu den anderen Landverkehrsstrecken unterschiedlichen Netzebenen zugeordnet.

(93) Für die Netzebenen gelten unterschiedliche Ausbaustandards. Sie sind darauf ausgelegt, dass sie zusammen ein funktionsfähiges, auf die Verkehrsbedürfnisse des Saarlandes abgestimmtes, Gesamtverkehrswegenetz ergeben.

 

2.3.4 Luftverkehr

Ziele

(114) Der Internationale Verkehrsflughafen Saarbrücken ist für den Linien- und Charterverkehr sowie den Frachtverkehr weiter auszubauen.

(115) Der Verkehrslandeplatz Saarlouis ist in seiner Funktion zu erhalten. Begründung / Erläuterungen

(116) Die Lage des Saarlandes macht es erforderlich, dass dem Luftverkehr eine besondere Bedeutung zukommt. Das Angebot im Luftverkehr stellt einen wichtigen Standortfaktor für die heimische Wirtschaft dar. Von daher ist es wichtig, dass Saarbrücken eine Anbindung an das internationale Flughafensystem erhält. Eine Verbindung zu einem internationalen Drehkreuz sollte daher angestrebt werden. Die derzeit angebundenen innerdeutschen Flugstrecken sind entsprechend der Nachfrage zu sichern und ggfs. auszubauen. Durch eine Zusammenarbeit der Flughäfen auch über die Landesgrenzen hinweg könnten, soweit dies möglich und sinnvoll ist, Synergieeffekte unter Berücksichtigung ökonomischer, aber auch ökologischer Erfordernisse erzielt werden. Dabei ist eine möglichst enge, die jeweiligen Interessen berücksichtigende Kooperation bei den sich ergänzenden luftverkehrlichen Potenzialen des deutsch-französisch-luxemburgischen Grenzraumes wünschenswert. Was den Charterverkehr angeht, so kommt diesem für die Region und den Flughafen Saarbrücken eine besonders wichtige Bedeutung zu, da im Wesentlichen durch ihn das Passagieraufkommen gewährleistet wird.

(117) Der Verkehrsflughafen Saarbrücken als internationaler Verkehrsflughafen ist ein zentraler Standortfaktor für das Saarland. Seine Funktionen sind sowohl für den Wirtschafts- als auch den Wohnstandort Saarland qualitätsbestimmend. Zum Schutz der Anwohner vor Fluglärm in Gebieten von Siedlungserweiterungen bzw. neuer Siedlungsflächen ist in der Bauleitplanung ein ausreichend großer Abstand zu Flugplätzen vorzusehen, damit eine Lärmbeeinträchtigung für die Bewohner vermieden wird. Dies gilt grundsätzlich auch für den Verkehrslandeplatz Saarlouis (Standort Wallerfangen-Düren), der in Ausnahmefällen ebenfalls zum gewerblichen Luftverkehr herangezogen wird.